14.11.2007 - Mitte Oktober 2007 fand ein Treffen des DMFV und Vertretern der Firmen Graupner und Robbe mit der Bundesnetzagentur statt, um den Einsatz von 2,4 GHz Fernsteueranlagen für Flugmodelle zu erörtern. Grundsätzlich sieht die Bundesnetzagentur in Deutschland keine Vorbehalte gegen den Betrieb und den Verkauf von 2,4 GHz Anlagen mit 100 mW Strahlungsleistung, die auf der Basis der europäischen Norm arbeiten. Auch durch die ab Juli 2008 geltende Norm 1.7.1 wird sich an diesem Status nichts ändern, solange keine schwerwiegenden Fakten eine Korrektur erfordern.
Eine nicht ganz unerhebliche Hürde haben aber Modellflugvereine zu nehmen, deren Aufstiegserlaubnis für Ihren Modellflugplatz die Einschränkung auf Frequenzen des 35 MHz A- und B-Bandes und die 4 Frequenzen des 40 MHz Bandes enthält. Betroffene Vereine müssen auf jeden Fall zu ihrer bestehenden Aufstiegsgenehmigungen einen Änderungsantrag stellen.
Komplettes Protokoll des Treffens
Kontaktadresse
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